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   BFH, 03.10.1979 - II R 5/78   

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https://dejure.org/1979,1208
BFH, 03.10.1979 - II R 5/78 (https://dejure.org/1979,1208)
BFH, Entscheidung vom 03.10.1979 - II R 5/78 (https://dejure.org/1979,1208)
BFH, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - II R 5/78 (https://dejure.org/1979,1208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 554
  • BStBl II 1980, 15
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 08.04.1986 - VIII R 260/82

    Einnahmen auf Kapitalvermögen - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung -

    Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 3. Oktober 1979 II R 5/78 (BFHE 128, 554, BStBl II 1980, 15) die gegen die Kläger erlassenen Grunderwerbsteuerbescheide aufgehoben.
  • OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96

    Baugenehmigung; Unteilbarkeit; Rücknahme; Teilrücknahme

    Nach wohl überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, die auch der Senat vertritt, ist eine Baugenehmigung, sofern sie sich nicht ausnahmsweise auf mehrere selbständige Bauvorhaben bezieht, nicht teilbar, weil sie - soweit hier wesentlich - die Feststellung trifft, daß das bestimmte, im Bauantrag und in den Bauvorlagen beschriebene Bauvorhaben den öffentlich rechtlichen Vorschriften entspricht, und diese Aussage nicht gewissermaßen als "minus" auf ein - ohne die ausgenommenen Bauteile - nicht sinnvoll existenzfähiges (und vom Bauherrn so auch nicht gewolltes) "Teilvorhaben" beschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.3.1973, BRS 27 Nr. 178 - zur Geschoßzahl - OVG Berlin, Urteil vom 22.5.1992, DVBl. 1993, 120, das allerdings von einer teilweisen Aufhebbarkeit im Nachbarrechtsprozeß ausgeht; OVG des Saarlandes, Urteile vom 27.10.1978 - II R 5/78 -, und vom 5.10.1979 - II R 2 und 3/79 - BRS 35 Nr. 171; Beschlüsse vom 16.8.1991 - 2 W 6/91 - AS 23, 281, und vom 23.2.1994 - 2 W 5/94 - 56 Nr. 184; Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Art. 78 Rdnr. 34 - Seite 219 -, Art. 79 Rdnr. 3 - Seite 20 - mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Saarland, 05.10.1979 - II R 2/79

    Betrachtung eines Bauvorhabens als bauliche Einheit bei der gerichtlichen

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  • BFH, 10.09.1986 - II R 168/84

    Besteuerung einer eigengenutzen Eigentumswohnung

    Dieser, auch für eigengenutzte Eigentumswohnungen geltende Grundsatz gilt auch für das rheinland-pfälzische GrESt-Recht (vgl. § 10 Abs. 1 GrEStG RP; s. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 II R 5/78, BFHE 128, 554, BStBl II 1980, 15).
  • BFH, 11.04.1984 - II R 113/82
    Dabei ist nicht entscheidend, ob sich die vorübergehende Vermietung über das Ende des Fünfjahreszeitraums hinaus erstreckt (vgl. BFH-Urteil vom 3.10.1979 II R 5/78).
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